URHEBERRECHT
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Das deutsche Urheberrecht dient dem Schutz von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Es gibt dem Urheber das Recht, über die Nutzungsrechte an seinen Werken frei und ausschließlich zu disponieren und schützt ihn in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk. Um dieser Rechtsposition Rechnung zu tragen, werden dem Urheber ein Urheberpersönlichkeitsrecht und Verwertungsrechte zugestanden.
Detaillierte Informationen über das Urheberrecht sind im Internet zu finden, etwa auf der Wikipedia-Seite "Deutsches Urheberrecht".
Literaturempfehlungen:
Hans-Peter Hillig: Urheber- und Verlagsrecht. (DTV-Beck)
Hermann Josef Fischer und Steven A. Reich: Der Künstler und sein Recht. (Beck Juristischer Verlag)
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